Alle Schülerinnen und Schüler sollen nach zwei Jahren der Pandemie wieder einen möglichst normalen Schulalltag erleben können.
FÜR DIE SCHULEN BEDEUTET DAS:
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz entfällt. Wurde bereits in der letzten Woche vor den Osterferien aufgehoben.
- Wegfall der Testpflicht.
- Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt.
- Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe.
- Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft
- Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause.
Um Schülerinnen und Schülern auch nach Wegfall der Testpflicht eine Testmöglichkeit anzubieten, stellt das Land Hessen allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien 2022 weiterhin Antigen-Selbsttests zur Verfügung, mit denen sie sich im häuslichen Umfeld und damit außerhalb der Schulzeit testen können. - Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich. Damit entfällt die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder bzw. dass volljährige Schülerinnen und Schüler sich voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden können. Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausnahmsweise dann mittels ärztlichem Attest befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
- Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik kann wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
- Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich.
- Grundlegende Hygienemaßnahmen. Nach wie vor sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette einzuhalten. Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht ist möglich.
- Verkürzung der Absonderungspflicht. Mit Wirkung zum 29. April 2022 wird die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt. Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden am Unterricht teilzunehmen.
SCHREIBEN VOM HESSISCHES KULTUSMINISTERIUM AN ELTERN SOWIE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER VOM 28.04.2022