Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
für das neue Schuljahr 2021/2022 finden Sie nachfolgend die entsprechende Einwilligungserklärung. Zum Zweck der Feststellung akuter Infektionen müssen sowohl Schülerschaft, als auch Lehrkräfte und Personal an hessischen Schulen das Vorliegen eines aktuellen negativen Corona-Tests nachweisen, wenn sie am Präsenzunterricht oder an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen teilnehmen wollen.
Einwilligungserklärung zur Durchführung von Antigen-Tests
Die Einwilligungserklärung ist am ersten Tag mitzubringen.