2. Mai 2022
Schreiben vom Hessisches Kultusministerium an Eltern sowie Schülerinnen und Schüler vom 28.04.2022
22. Februar 2022
Schreiben vom Hessisches Kultusministerium an Eltern sowie Schülerinnen und Schüler vom 22.02.2022
Corona-Kinderregeln in Hessen vom 22.02.2022
15. Dezember 2021
Elternbrief des Landes Hessen zur Impfung gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren
25. November 2021
Corona-Kinderregeln in Hessen vom 25.11.2021
16. September 2021
Corona-Kinderregeln in Hessen vom 16.09.2021
Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern
Das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg verweist auf die Corona Schutzverordnung des Landes Hessen vom 16.09.2021 und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Kontaktpersonennachverfolgung vom 10.09.2021.
Danach wird Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, die im Rahmen einer Teststrategie seriell getestet werden, die Möglichkeit eröffnet, als COVID-19-Infizierte oder betroffene Kontaktperson die generell vorgesehene Absonderungsdauer zu verkürzen, um möglichst frühzeitig wieder die Schule besuchen zu dürfen.
Hierfür ist die Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Nachweises notwendig.
- Für Infizierte ist dies frühestens am 7. Tag nach Infektions-Feststellung mittels eines negativen Nukleinsäure-Nachweises (z.B. PCR) möglich.
- Für Kontaktpersonen einer infizierten Person, die komplett symptomfrei sein müssen, ist dies – unabhängig von dem Setting, in dem der Kontakt stattfand – frühestens am 5. Tag nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person (im Haushaltssetting der Tag des positiven Nachweises bei dem Haushaltsangehörigen) mittels Antigen-Test (z. B. Bürgertestung) oder Nukleinsäure-Nachweis (z.B. PCR) möglich.
Durchführung:
Nach Bekanntwerden des Status ‚Infiziert‘ oder ‚Kontaktperson‘ bei einem Schüler, einer Schülerin oder Lehrkräften informiert das Gesundheitsamt die Betroffenen (bzw. deren Erziehungs-/Sorgeberechtigten) und die betroffene Schule über das frühestmögliche Datum der Aufhebung der Isolierung/Quarantäne nach Vorlage eines negativen Testergebnisses.
Nehmen die jeweils betroffenen Schüler*innen (und deren Eltern) oder die Lehrkräfte dieses Angebot wahr, legen Sie den entsprechenden negativen SARS-CoV-2-Test bei Wiederaufnahme des Schulbesuches einer von der Schulleitung benannten Person vor.
Hierüber ist zum Abschluss eine kurze Nachricht an das Gesundheitsamt notwendig.
3. September 2021
Quarantäne- und Isolierungsentscheidungen (Absonderungsentscheidungen) bei Schülerinnen und Schülern
Das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg berichtet vom gemeinsamen Erlass von HMSI und HKM vom 24.8.2021.
Jetzt wird erstmals Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet, als Covid-19-Infizierte oder betroffene Kontaktperson die generell vorgesehene Absonderungsdauer zu verkürzen, um möglichst frühzeitig wieder die Schule besuchen zu dürfen; hierfür ist die Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Nukleinsäurenachweises (PCR-Test) beim Gesundheitsamt notwendig.
- Für Infizierte ist dies frühestens am 7. Tag nach Infektions-Feststellung möglich,
- für Kontaktpersonen aus dem eigenen Haushalt mit einer infizierten Person frühestens am 10. Tag nach Infektions-Feststellung beim Haushaltsangehörigen und
- für Kontaktpersonen im „Schulsetting“ frühestens am 5. Tag nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person.
Durchführung:
Nehmen die jeweils betroffenen Schüler*innen (und deren Eltern) dieses Angebot wahr, legen Sie den entsprechenden negativen SARS-CoV-2- Nukleinsäurenachweises (PCR-Test) beim Gesundheitsamt vor. Dieser wird durch uns geprüft und dann – bei entsprechender Eignung – gegenüber den Schülerinnen und Schülern (und deren Eltern) zuerst telefonisch die Absonderungsmaßnahme verbindlich aufgehoben und dann gleichzeitig ein entsprechen- des Schreiben auf dem Postweg zugesendet. Die Aufhebung der vormalig ausgesprochenen Absonderungsverfügung ist somit bereits durch die telefonische Mitteilung wirksam!
Das Gesundheitsamt hält es für zwingend erforderlich auch die zuständige Schule hierüber möglichst zeitnah zu informiert wird, wird das Gesundheitsamt hier analog vorgehen:
- Das Gesundheitsamt wird direkt mit der Schule telefonisch Kontakt aufnehmen, und die verbindliche Aufhebung der Absonderungsverfügung mitteilen.
- Außerdem wird auch hier ein entsprechendes Schreiben auf dem Postweg zugesandt.
Auch hier gilt: Die telefonische Mitteilung durch das Gesundheitsamt ist ausreichend, um über die Aufhebung der Absonderungsverfügung zu informieren und somit den Schulbesuch unmittelbar wieder zu erlauben!
3. September 2021
Nachweise für an COVID-19 Genesene
Das Gesundheitsamt Darmstadt hat berichtet, dass der Nachweise für an COVID-19 Genesene nicht mehr erstellt wird.
Dieser Service wird – überwiegend in digitaler Form – von nahezu allen Apotheken flächendeckend angeboten.
Zusätzlich (zu diesem Ausweis) ist nun auch die Vorlage des damaligen positiven PCR- Labornachweises anstatt des Genesenen-Nachweises möglich.
Schuljahresbeginn 2021 / 2022 (ab 30.8.2021)
Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021
(aus dem Elternbrief vom Hessisches Kultusministerium vom Juli 2021)
1. TÄGLICHER PRÄSENZUNTERRICHT
Das neue Schuljahr soll mit täglichem Präsenzunterricht
begonnen werden. Dies bedeutet, dass ein weitgehend regulärer Schulbetrieb bei gleichzeitig hohen Sicherheitsstandards ermöglicht wird.
2. HINWEISE FÜR REISERÜCKKEHRER
Die Sicherheit in den Schulen wird auch davon abhängen, wie sich das Infektionsgeschehen, insbesondere infolge von Urlaubsreisen, entwickelt. Wir alle können einen Beitrag zur Sicherheit unserer Schulen und damit zur Sicherheit unserer ungeimpften Kinder und Jugendlichen leisten.
In der letzten Ferienwoche sollen sich alle Schülerinnen und Schüler in einem der zahlreichen Testcenter testen lassen oder einen Selbsttest durchführen, um eine Ausbreitung von Virusinfektionen in die Schulen zu vermeiden.
3. PRÄVENTIONSWOCHEN NACH DEN SOMMER- UND HERBSTFERIEN
Zur Eindämmung des Infektionsrisikos am Schuljahresanfang werden direkt nach den Sommerferien für den Zeitraum vom 30. August bis zum 10. September zwei sogenannte Präventionswochen durchgeführt, in denen die Maskenpflicht im Unterricht auch wieder am Platz gilt und zudem für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche ein negativer Testnachweis erfolgen muss. Dieser kann weiterhin in der Schule erbracht werden. So wird auch nach den Herbstferien verfahren.
4. IMPFUNGEN
Wenn alle Erwachsenen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen geimpft sind, erhöht das nicht nur die Sicherheit an unseren Schulen. Vielmehr schützt diese Impfdichte vor allem unsere Schülerinnen und Schüler.
Das gilt insbesondere für alle Kinder unter zwölf Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Eltern, die sich noch nicht für eine Impfung entschieden haben, werden ermutigt, ein Impfangebot zu nutzen.
Auch alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen über 17 Jahren und Schülerinnen und Schüler, für die eine Impfung empfohlen wird, sollten sich – wenn immer möglich – impfen lassen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Kinder von 12 bis 17 Jahren ebenfalls impfen zu lassen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten dazu gerne. Bitte nehmen Sie diese Angebote in den Ferien wahr.
Weitere Reglungen entnehmen Sie bitte dem
„Elternbrief des Kultusministers vom 16. Juli 2021“
16. Juli 2021
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR DURCHFÜHRUNG VON KOSTENFREIEN ANTIGEN-TESTS FÜR DAS NEUE SCHULJAHR 2021/2022
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
für das neue Schuljahr 2021/2022 finden Sie nachfolgend die entsprechende Einwilligungserklärung. Zum Zweck der Feststellung akuter Infektionen müssen sowohl Schülerschaft, als auch Lehrkräfte und Personal an hessischen Schulen das Vorliegen eines aktuellen negativen Corona-Tests nachweisen, wenn sie am Präsenzunterricht oder an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen teilnehmen wollen.
Einwilligungserklärung zur Durchführung von Antigen-Tests
Die Einwilligungserklärung ist am ersten Tag mitzubringen.
24. Juni 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, basierend auf dem Rückgang der Infektionszahlen ergeben sich neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem laufenden Schulbetrieb. Diese Änderungen gelten bereits ab Freitag, den 25. Juni 2021.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin. Schulpersonal und Lehrkräfte sind weiterhin verpflichtet, einen medizinischen MNS zu tragen, für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende genügt eine “Alltagsmaske”.
- Die Masken sind im Klassenraum nur noch in den Fluren und bis zum Sitzplatz zu tragen, am Sitzplatz und im Außenbereich des Schulgeländes besteht keine Maskenpflicht.
- Während des Schulsports besteht ebenfalls keine Maskenpflicht.
- Die zweimal pro Woche durchzuführenden Selbsttestungen im Abstand von 72 Stunden sind weiterhin verbindlich. Dies gilt auch für Schulfahrten und sonstige Veranstaltungen, lediglich Einzel-Ausflüge bleiben davon unberührt.
- Schulfahrten dürfen ausschließlich in Deutschland stattfinden, Inzidenzen müssen beachtet werden, eine Reiserücktrittsversicherung ist zu gewährleisten.
- Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können vom Präsenzunterricht abgemeldet werden – für sie besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht.
Das vollständige Anschreiben des Hessischen Kultusministeriums können Sie sich hier anzeigen lassen.
29.05.2021
RÄSENZUNTERRICHT FÜR ALLE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
- Auch die Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 7 bis 9 dürfen wieder in den täglichen Präsenzunterricht wechseln.
- Damit befinden sich wieder sämtliche Jahrgänge im Präsenzunterricht.
- Eine zweimal pro Woche durchzuführende Testpflicht besteht weiterhin, gleiches gilt für sonstige Hygiene- und Abstandsregeln. Lediglich für vollständig Geimpfte und Genesene gilt eine Ausnahmeregelung.
Für die beschriebene Umsetzung sind die aktuellen Inzidenzen der Stadt Darmstadt maßgebend. Dennoch muss die zukünftige Entwicklung der Inzidenzen weiter verfolgt werden.
17. Mai 2021
NEUERUNGEN FÜR DEN SCHULBETRIEB

Liebe Schulgemeinde,
mit dem aktuellen Elternschreiben vom 12. Mai 2021 klärt das Hessische Kultusministerium über die weiteren Öffnungsschritte in Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzwerten unter 100 auf.
Zunächst erfolgt die Rückkehr zum Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 5 und 6 inklusive der Abschlussklassen. Die bekannten Hygieneregeln, Maskenpflicht und das Abstandsgebot haben weiterhin Gültigkeit, ebenso die zweimal pro Woche durchzuführende Selbsttestung. Im Nachgang sollen unter Voraussetzung entsprechend niedriger Inzidenzen die anderen Jahrgänge folgen.
In der dazugehörigen Anlage zum Elternbrief sind die diesjährigen Versetzungsbestimmungen sowie Hinweise zu Leistungsbewertungen und Leistungsnachweisen dokumentiert.
Darüber hinaus hat sich die Hessische Landesregierung im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz darauf verständigt, allen Schülerinnen und Schülern ab dem 12. Lebensjahr ein Angebot für die Erstimpfung zu unterbreiten.
26. April 2021
BUNDESNOTBREMSE
Ende vergangener Woche wurde auf Bundesebene die Anpassung zum Infektionsschutzgesetz (“Bundesnotbremse”) verabschiedet. Darin enthalten sind drei Stufen des Schulbetriebs, die sich an der Inzidenzzahl im jeweiligen Kreis orientieren:

Sämtliche Details zu der erwähnten Anpassung sind dem aktuellen Ministerschreiben zu entnehmen. Der entsprechende Elternbrief informiert komprimiert über das Prozedere ab Donnerstag, dem 06. Mai 2021.
15. April 2021
Liebe Schulgemeinde, wir freuen uns, zumindest einen Teil der Schüler- bzw. Studierendenschaft nach den Osterferien wieder begrüßen zu dürfen. Bis auf Weiteres bleibt die Vorgehensweise von vor den Osterferien erhalten, d.h. lediglich bestimmte Jahrgänge und Klassen erhalten Präsenz- oder Wechselunterricht. Einzelne Jahrgangsstufen und Klassen verbleiben weiterhin im Distanzunterricht.
Neu dagegen ist, wie Sie bereits per E-Mail informiert wurden, die Auflage von Corona-Testungen. Um einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten, sind pro Woche zwei dieser Antigen-Selbsttests für alle Schüler*innen im Unterricht vor Ort sowie für alle in der WLS Tätigen verbindlich. Zu diesem Zweck werden grundsätzlich montags und donnerstags jeweils in der ersten Unterrichtsstunde Selbsttests nach entsprechender Anleitung durchgeführt.
Einzig negative Testergebnisse in Verbindung mit einer ausgefüllten Einwilligungserklärung berechtigen zu einer Teilnahme am Unterricht oder der Notbetreuung. Sollte die Erklärung nicht vorliegen oder das Ergebnis nicht eindeutig sein bzw. Anlass zur Sorge geben, dürfen Ihre Kinder weder am Präsenzunterricht noch an der Notbetreuung teilnehmen und müssen von Ihnen abgeholt werden.
18. März 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, leider musste die geplante Öffnung bzw. Wiederaufnahme des Wechselunterrichts für die Jahrgänge 7 bis R9 zurückgenommen werden. Maßgeblich hierfür ist der hessenweite Inzidenzwert von 100, welcher am gestrigen Donnerstag erreicht wurde. Das bedeutet, dass alle Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (ausgenommen die Abschlussjahrgänge) zunächst bis zu den Osterferien im Distanzunterricht bleiben.
Nachfolgend die aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb des Hessischen Kultusministeriums.
Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
09. März 2021
Zu Wochenbeginn hat Kultusminister Lorz aktuelle Informationen zur weiteren Ausgestaltung des Schul- und Unterrichtsbetriebs vermeldet. Diese Öffnung betrifft insbesondere den Wechselunterricht (Kombination aus Präsenz- und Distanzunterricht) ab dem 22.03. für alle Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der Abschlussklassen). Die konkrete Umsetzung obliegt den Schulen, wobei jeder Schülerin und jedem Schüler an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzunterricht eingeräumt werden soll.
Sofern Sie den vollständigen Elternbrief noch nicht per E-Mail über die Klassenlehrkräfte erhalten haben, können Sie sich diesen anzeigen lassen und abspeichern.
Elternbrief zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 22. März
22. Februar 2021
dieser Woche haben Bund und Länder über das weitere In dieser Woche haben Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beraten, nun wurden erste Lockerungen für die Schulen beschlossen.
AB DEM 22.02.21 GELTEN FOLGENDE REGELUNGEN:
- Jahrgangsstufen 5 und 6: Unterricht findet im Wechsel statt (Präsenz- und Distanzunterricht), die Notbetreuung wird fortgesetzt.
- Jahrgangsstufen 7 bis R9: Fortsetzung des Distanzunterrichts
- Klassen H9, R10 sowie Intensivklasse: Wechselunterricht (Präsenz- und Distanzunterricht)
Das Betriebspraktikum und mehrtägliche Schulfahrten sind bis zu den Osterferien ausgesetzt.
Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen.
Für sämtliche Schüler/innen in Präsenzunterricht und Notbetreuung gilt eine Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Die Details zu oben aufgeführten Maßnahmen können Sie im nachfolgenden Elternbrief des Ministers nachlesen.
Elternbrief des Hessisches Kultusministerium vom 11.02.2021
15.Februar 2021
AB DEM 15.02.21 BIS ZU DEN OSTERFERIEN GELTEN FOLGENDE REGELUNGEN:
Jahrgang 5 und 6:
Unterricht findet im Wechsel statt (Präsenz- und Distanzunterricht), eine Notbetreuung wird gestellt; Ab März findet Präsenzunterricht mit eingeschränktem Regelbetrieb statt
ab Jahrgang 7 bis R9:
Ab März wird im Wechsel mit 1,5m Abstand unterrichtet (Präsenz- und Distanzunterricht)
H9 und Intensivklasse:
Unterricht findet im Präsenz statt
Abschlussklassen R10:
Unterricht findet im Wechsel statt (Präsenz- und Distanzunterricht)
Das Betriebspraktikum ist bis zu den Osterferien ausgesetzt.
Mehrtägige Schulfahrten sind bis zu den Osterferien ausgesetzt.
Weitere und nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief des Ministers.
Elternbrief des Ministers
Wie im Elternbrief des Ministers erwähnt, können Sie hier die Ausnahmeregelung zur Zeugnisausgabe nachlesen. Diese enthält außerdem Informationen zur Verschiebung des Elternsprechtages.
Nachfolgend finden Sie einen Elternbrief, welcher sich an Eltern richtet, deren Kinder zu den Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören und welche ab Montag, den 11.01.21, nicht zuhause betreut werden können. In diesem Fall füllen Sie bitte den anhängenden Abschnitt zur Teilnahme/Abmeldung vom Präsenzunterricht bis zum jeweiligen Freitag, 08.30 Uhr, aus, damit die Unterrichtssituation frühzeitig und entsprechend organisiert werden kann.
Elternbrief zwecks Teilnahme/Abmeldung Präsenzunterricht
15. Januar 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde im Rahmen der Beratungen zwischen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Kanzlerin vereinbart, dass die Schulen aufgrund der nach wie vor kritischen Pandemiesituation noch nicht zu einem regulären Schulbetrieb übergehen können.
DESHALB GILT BIS ZUM 31. 01.21 FOLGENDE REGELUNG:
- Jahrgang 5 und 6: Die Präsenzpflicht in der Schule wird ausgesetzt (Kinder sollen nach Möglichkeit zuhause bleiben)
- ab Jahrgang 7 bis R9: Distanzunterricht (Schüler*innen werden zuhause beschult)
- H9, Intensivklasse und R10: Unterricht in der Schule nach Stundenplan
Das Betriebspraktikum für die Klassen H9 ist ausgesetzt
Weitere und nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief des Ministers.
Nachfolgend finden Sie einen Elternbrief, welcher sich an Eltern richtet, deren Kinder zu den Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören und welche am Montag, den 11.01., nicht zuhause betreut werden können. In diesem Fall füllen Sie bitte umgehend den anhängenden Abschnitt zur Teilnahme/Abmeldung vom Präsenzunterricht aus damit die Unterrichtssituation frühzeitig und entsprechend organisiert werden kann
Elternbrief zwecks Teilnahme/Abmeldung Präsenzunterricht
18. Mai 2020
Ab dem 18.05.2020 wird in der Schule wieder schrittweise für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht stattfinden, wie Sie bereits dem Elternbrief entnehmen konnten.
Nach den Vorgaben des Kultusministeriums sollen alle Schülerinnen und Schüler an einem Präsenztag mit 6 Unterrichtsstunden in die Schule kommen. Da wir davon ausgehen, dass wir noch eine Zeit lang in der Kombination aus Präsenzunterricht und Homeschooling unterrichten werden, sieht unser ausgearbeitetes Konzept einen höheren Umfang an Unterricht vor Ort vor, um Inhalte des häuslichen Lernens lernfördernd aufzuarbeiten und auch neue Unterrichtsinhalte zu vermitteln.
Die Infektionsketten sind möglichst gering zu halten, deshalb wurden die Klassen in zwei Gruppen eingeteilt und die Lehrkräfte festen Bezugsgruppen zugeteilt. Die Aufteilung der Klassen ging Ihnen bereits über die Klassenlehrkraft zu. Der Präsenzunterricht findet aus hygienischen Gründen nicht automatisch im Klassenraum statt
Sollte Ihr Kind bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sein oder mit einer / einem Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben, die / der bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt ist, können Sie Ihr Kind vom Schulbesuch freistellen lassen. Die Bedingungen hierzu finden Sie im Antrag.
Wir freuen uns sehr auf den gemeinsamen Wiedereinstieg in den Unterricht an unserer Schule! Bleiben Sie gesund,
Frauke Wulff-Meyer