11. Februar 2021
In dieser Woche haben Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beraten, nun wurden erste Lockerungen für die Schulen beschlossen.
Ab dem 22.02.21 gelten folgende Regelungen:
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H5 und H6 im Präsenzunterricht
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R5 und R6 im Wechselunterricht
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Jahrgangsstufen 7 bis R9 im Distanzunterricht
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H9 und Intensivklasse im Präsenzunterricht
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R10 im Wechselunterricht
Eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wird weiterhin gewährleistet. Sollten Sie darauf angewiesen sein, füllen Sie bitte die folgende Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus.
Um sicherzugehen, wie aktuell mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen umzugehen ist, kann der entsprechenden Anlage des Hygieneplans entnommen werden.
Hygieneplananlage zur Regelung bei Verdacht auf COVID-19
Welche Bestimmungen von schulischer Seite einzuhalten sind, können in dem unten aufgeführten Hygienekonzept nachgelesen werden.
Das Betriebspraktikum und mehrtägliche Schulfahrten sind bis zu den Osterferien ausgesetzt.
MASKENPFLICHT, REGELMÄSSIGES LÜFTEN UND DIE STRENGE EINHALTUNG VON HYGIENEMASSNAHMEN
Für sämtliche Schüler/innen in Präsenzunterricht und Notbetreuung gilt eine Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Die Details zu oben aufgeführten Maßnahmen können Sie im nachfolgenden Elternbrief des Ministers nachlesen. Sollten Sie den Elternbrief in leichter Sprache bevorzugen, wählen Sie entsprechend aus. |
Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 11.02.2021
Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums in leichter Sprache
20.01.2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde im Rahmen der Beratungen zwischen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Kanzlerin vereinbart, dass die Schulen aufgrund der nach wie vor kritischen Pandemiesituation noch nicht zu einem regulären Schulbetrieb übergehen können.
Deshalb gilt bis zum 14.02.21 folgende Regelung:
Jahrgang 5 und 6:
Die Präsenzpflicht in der Schule wird ausgesetzt (Kinder sollen nach Möglichkeit zuhause bleiben)
ab Jahrgang 7 bis R9:
Distanzunterricht (Schüler*innen werden zuhause beschult)
H9, Intensivklasse und R10:
Unterricht in der Schule nach Stundenplan.
Ab dem 15.02.21 bis zu den Osterferien gelten folgende Regelungen:
Jahrgang 5 und 6:
Unterricht findet im Wechsel statt (Präsenz- und Distanzunterricht), eine Notbetreuung wird gestellt; Ab März findet Präsenzunterricht mit eingeschränktem Regelbetrieb statt
ab Jahrgang 7 bis R9:
Ab März wird im Wechsel mit 1,5m Abstand unterrichtet (Präsenz- und Distanzunterricht)
H9 und Intensivklasse:
Unterricht findet im Präsenz statt
Abschlussklassen R10:
Unterricht findet im Wechsel statt (Präsenz- und Distanzunterricht)
Das Betriebspraktikum ist bis zu den Osterferien ausgesetzt.
Mehrtägige Schulfahrten sind bis zu den Osterferien ausgesetzt.
Weitere und nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief des Ministers.
Elternbrief des Ministers
Wie im Elternbrief des Ministers erwähnt, können Sie hier die Ausnahmeregelung zur Zeugnisausgabe nachlesen. Diese enthält außerdem Informationen zur Verschiebung des Elternsprechtages.
Nachfolgend finden Sie einen Elternbrief, welcher sich an Eltern richtet, deren Kinder zu den Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören und welche ab Montag, den 11.01.21, nicht zuhause betreut werden können. In diesem Fall füllen Sie bitte den anhängenden Abschnitt zur Teilnahme/Abmeldung vom Präsenzunterricht bis zum jeweiligen Freitag, 08.30 Uhr, aus, damit die Unterrichtssituation frühzeitig und entsprechend organisiert werden kann.
Elternbrief zwecks Teilnahme/Abmeldung Präsenzunterricht
Januar 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde im Rahmen der Beratungen zwischen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Kanzlerin vereinbart, dass die Schulen aufgrund der nach wie vor kritischen Pandemiesituation noch nicht zu einem regulären Schulbetrieb übergehen können.
Deshalb gilt bis zum 31. 01.21 folgende Regelung:
Jahrgang 5 und 6:
Die Präsenzpflicht in der Schule wird ausgesetzt (Kinder sollen nach Möglichkeit zuhause bleiben)
ab Jahrgang 7 bis R9:
Distanzunterricht (Schüler*innen werden zuhause beschult)
H9, Intensivklasse und R10:
Unterricht in der Schule nach Stundenplan
Die Präsentationsprüfungen R10 finden nach Plan statt.
Das Betriebspraktikum für die Klassen H9 ist ausgesetzt.
Weitere und nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief des Ministers.
Elternbrief des Ministers
Nachfolgend finden Sie einen Elternbrief, welcher sich an Eltern richtet, deren Kinder zu den Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören und welche am Montag, den 11.01., nicht zuhause betreut werden können. In diesem Fall füllen Sie bitte umgehend den anhängenden Abschnitt zur Teilnahme/Abmeldung vom Präsenzunterricht aus damit die Unterrichtssituation frühzeitig und entsprechend organisiert werden kann.
Elternbrief zwecks Teilnahme/Abmeldung Präsenzunterricht
18.05.2020
Ab dem 18.05.2020 wird in der Schule wieder schrittweise für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht stattfinden, wie Sie bereits dem Elternbrief entnehmen konnten.
Nach den Vorgaben des Kultusministeriums sollen alle Schülerinnen und Schüler an einem Präsenztag mit 6 Unterrichtsstunden in die Schule kommen. Da wir davon ausgehen, dass wir noch eine Zeit lang in der Kombination aus Präsenzunterricht und Homeschooling unterrichten werden, sieht unser ausgearbeitetes Konzept einen höheren Umfang an Unterricht vor Ort vor, um Inhalte des häuslichen Lernens lernfördernd aufzuarbeiten und auch neue Unterrichtsinhalte zu vermitteln.
Stundenplan
Die Infektionsketten sind möglichst gering zu halten, deshalb wurden die Klassen in zwei Gruppen eingeteilt und die Lehrkräfte festen Bezugsgruppen zugeteilt. Die Aufteilung der Klassen ging Ihnen bereits über die Klassenlehrkraft zu. Der Präsenzunterricht findet aus hygienischen Gründen nicht automatisch im Klassenraum statt.
Hygieneplan
Sollte Ihr Kind bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sein oder mit einer / einem Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben, die / der bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt ist, können Sie Ihr Kind vom Schulbesuch freistellen lassen. Die Bedingungen hierzu finden Sie im Antrag.
Antrag auf Freistellung
Wir freuen uns sehr auf den gemeinsamen Wiedereinstieg in den Unterricht an unserer Schule!
Bleiben Sie gesund,
Frauke Wulff-Meyer