Wir Leben Schule und sind deshalb alle daran beteiligt, unsere Schule zu einem Ort zu machen, an dem sich jeder wohl fühlt. Wir wollen hier erfolgreich lernen, arbeiten und gern mit anderen zusammen sein. Um das zu erreichen, gehen wir respektvoll und fair miteinander um. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Damit das Zusammenleben vieler Menschen gelingen kann, halten wir uns an die von uns allen vereinbarten Regeln. |
Die Schulordnung wurde gemeinsam von allen Schülern, Eltern und Lehrern erarbeitet und ist verbindliche Grundlage des schulischen Zusammenlebens. Hierzu zählen auch die pädagogische Mittagsbetreuung und der Nachmittagsunterricht.
I. Achtsamer Umgang mit unseren Mitmenschen
Wir – SchülerInnen und LehrerInnen – behandeln die anderen so, wie wir selbst behandelt werden wollen. Wir gehen friedlich und tolerant miteinander um und lösen unsere Probleme im Gespräch miteinander. Gelingt dies nicht, holen wir Hilfe bei LehrerInnen oder den StreitschlichterInnen (Mediatoren).
II. Pausenordnung
Wir halten uns vor und während der großen Pausen nicht im Schulgebäude, sondern auf dem Schulhof auf. Ausnahmen gelten bei Minusgraden und Regen (Kennzeichnung grüner Punkt an den Eingängen der Pausenhalle). Wir gehen mit dem 1. Gong zu dem Aufgang, in dem wir Unterricht haben und warten auf die Lehrkraft. Wir nutzen die großen Pausen für die Toilettengänge und zum Essen und Trinken. Wir halten uns während der Unterrichtszeit, in den Freistunden und in den Pausen auf dem Schulgelände auf. Bei unerlaubtem Verlassen gibt es keinen Unfallversicherungsschutz. Wir spielen Fußball auf den ausgewiesenen Flächen des Pausenhofes mit geeigneten Bällen. Wir nehmen am Schulkiosk sowie im Gebäude Rücksicht aufeinander, niemand wird geschubst und weggedrängt. Wir sind Teil einer gesunden Schule. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir uns gesund ernähren und auf Chips verzichten. Dies gilt ebenso für Getränke, wie Energydrinks, Fertigkaffee, Cola und Eistee. Wir wissen, dass das Rauchen, auch von E-Zigaretten laut Schul- und Jugendschutzgesetz auf dem Schulgelände untersagt ist. Dies gilt auch für Alkohol und andere Rauschmittel. Bei Verstoß folgen entsprechende Maßnahmen.
III. Ordnung und Sauberkeit
Wir sind für Ordnung und Sauberkeit unseres Klassenraums gemeinsam verantwortlich (Klassendienste) und stellen die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde hoch. Wir behandeln die von der Schule zur Verfügung gestellten Gegenstände (Bücher, Karten, Möbel u.a.) sorgfältig. Wenn wir Schuleigentum beschädigen, müssen wir bzw. unsere Eltern es ersetzen. Wir halten die Schule sauber, beseitigen unseren Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer (Mülltrennung). Wir verlassen die Toiletten in sauberem Zustand. Schäden oder Verunreinigungen melden wir einer Lehrkraft. Wer die Toilette beschmutzt oder beschädigt, muss sie reinigen oder den Schaden ersetzen.
IV. Verhalten im Unterricht
Wir halten uns an die vereinbarten Klassenregeln.
Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Der Unterricht findet in ruhiger und angemessener Arbeitsatmosphäre statt. SchülerInnen, die massiv stören, werden aus dem Unterricht verwiesen und arbeiten die versäumten Inhalte selbstständig nach.
Wir halten uns in Fachräumen (Küche, AL-Raum, NaWi-Trakt, PC-Räumen) an die jeweiligen (Sicherheits-) Regeln.
Wir fertigen unsere Hausaufgaben rechtzeitig und sorgfältig an. Mehrfach nicht gemachte Hausaufgaben können eine negative Benotung im Arbeitsverhalten und der Leistungsnote zur Folge haben.
Wir bringen täglich unser vollständiges Arbeitsmaterial mit. Führt fehlendes Material dazu, dass im Unterricht nicht mitgearbeitet werden kann, wird dies als nicht erbrachte Leistung bewertet. Die Lehrenden unterstützen zusammen mit den Erziehungsberechtigten die SchülerInnen dabei, ihre Arbeitsmittel in Ordnung zu halten.
Wir wissen, dass wir während des Unterrichts nichts essen und keinen Kaugummi kauen.
Wir schalten unsere Handys außerhalb des Schulgeländes aus und packen sie weg. Wir wahren den Schutz auf Privatsphäre, Recht auf das eigene Bild unserer Mitschüler und Lehrkräfte. Bei Verstoß wird das Gerät von der Lehrkraft abgenommen und kann am Ende des Unterrichtstages von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Die Erziehungsberechtigten werden darüber von Seiten des Schülers informiert.
Für Handys und andere Geräte gibt es keinen Versicherungsschutz.
Wir sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Wenn wir krank sind, informieren die Eltern am ersten Tag unseres Fehlens vor Unterrichtsbeginn durch einen Anruf im Sekretariat die Schule. Sind wir länger krank, muss spätestens am vierten Tag der Abwesenheit der Grund des Fehlens schriftlich durch die Eltern mitgeteilt werden. Wir führen ein Entschuldigungsheft (Schulplaner) und legen dieses selbstständig spätestens in der nächsten Unterrichtsstunde dem Klassenlehrer vor.
Sich häufende unentschuldigte Fehlzeiten können für die Eltern ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
V. Allgemeine Informationen
Alle Schülerinnen und Schüler sind unfallversichert, wenn sie am Unterricht, an Ausflügen, Besichtigungen oder sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem besteht Versicherungsschutz auf dem direkten Schulweg und auf dem Weg von und zu schulischen Veranstaltungen. Schülerunfälle sind dem Sekretariat unverzüglich zu melden und die Schulsanitäter zu informieren.
Bei Feueralarm ist nach den in jeder Klasse aushängenden Alarmplänen zu verfahren. Den Anweisungen der Lehrkraft ist Folge zu leisten.
Bargeld und Wertgegenstände sind nicht versichert.
Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit untersagt.
Alle SchülerInnen haben die Pflicht, eventuelle schulfremde Personen darauf hinzuweisen und die Aufsichtspersonen darüber zu informieren.
VI. Beschluss
Die Verbindlichkeit dieser Schulordnung für die Wilhelm-Leuschner-Schule wurde von der Gesamtkonferenz am 07.06.2017 beschlossen.
Die Schulordnung tritt laut Beschluss der Schulkonferenz vom 13.06.2017 zum 14.08.2017 in Kraft.