Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021 (aus dem „ELTERNBRIEF DES HESSISCHES KULTUSMINISTERIUM“
1. TÄGLICHER PRÄSENZUNTERRICHT
Das neue Schuljahr soll mit täglichem Präsenzunterricht begonnen werden. Dies bedeutet, dass ein weitgehend regulärer Schulbetrieb bei gleichzeitig hohen Sicherheitsstandards ermöglicht wird.
2. HINWEISE FÜR REISERÜCKKEHRER
Die Sicherheit in den Schulen wird auch davon abhängen, wie sich das Infektionsgeschehen, insbesondere infolge von Urlaubsreisen, entwickelt. Wir alle können einen Beitrag zur Sicherheit unserer Schulen und damit zur Sicherheit unserer ungeimpften Kinder und Jugendlichen leisten. in der letzten Ferienwoche sollen sich alle Schülerinnen und Schüler in einem der zahlreichen Testcenter testen lassen oder einen Selbsttest durchführen, um eine Ausbreitung von Virusinfektionen in die Schulen zu vermeiden.
3. PRÄVENTIONSWOCHEN NACH DEN SOMMER- UND HERBSTFERIEN
Zur Eindämmung des Infektionsrisikos am Schuljahresanfang werden direkt nach den Sommerferien für den Zeitraum vom 30. August bis zum 10. September zwei sogenannte Präventionswochen durchgeführt, in denen die Maskenpflicht im Unterricht auch wieder am Platz gilt und zudem für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche ein negativer Testnachweis erfolgen muss. Dieser kann weiterhin in der Schule erbracht werden. So wird auch nach den Herbstferien verfahren.
4. IMPFUNGEN
Wenn alle Erwachsenen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen geimpft sind, erhöht das nicht nur die Sicherheit an unseren Schulen. Vielmehr schützt diese Impfdichte vor allem unsere Schülerinnen und Schüler. Das gilt insbesondere für alle Kinder unter zwölf Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Eltern, die sich noch nicht für eine Impfung entschieden haben, werden ermutigt, ein Impfangebot zu nutzen. Auch alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen über 17 Jahren und Schülerinnen und Schüler, für die eine Impfung empfohlen wird, sollten sich – wenn immer möglich – impfen lassen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Kinder von 12 bis 17 Jahren ebenfalls impfen zu lassen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten dazu gerne. Bitte nehmen Sie diese Angebote in den Ferien wahr.
5. Besondere Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen
Selbstverständlich werden an den Schulen auch weiterhin besondere Hygiene- und Vorsichtsmaß-nahmen wie regelmäßige Tests, Maskentragen und regelmäßiges und richtiges Lüften gelten:
a) Schnelltests in den Schulen
Zur Sicherheit Ihrer Kinder wird weiterhin das Testen von zentraler Bedeutung sein und regelmäßig in den Schulen angeboten werden. Alternativ kann der Nachweis über einen sog. Bürgertest in einem der zahlreichen Testcenter vorgelegt werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen wird weiter-hin nur denen möglich sein, die zu Beginn des Schultages über ein negatives Testergebnis (außerhalb der Präventionswochen maximal 72 Stunden alt) oder über den Nach-weis eines vollständigen Impfschutzes oder Genesenenstatus verfügen. Ungetestete oder vom Präsenzunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler sind weiterhin verpflichtet, dem von der Schule angebotenen Distanzunterricht zu folgen. Eine direkte Zuschaltung zum Präsenzunterricht z. B. mittels eines Videokonferenzsystems können Sie dabei nicht voraussetzen.
b) Medizinische Masken
Auch das Maskentragen wird uns leider weiterhin begleiten müssen. Grundsätzlich besteht jedoch keine Maskenpflicht mehr im Freien, am Platz während des Unterrichts (Ausnahme: Präventionswochen) und wenn es zu pädagogischen Zwecken (z. B. zur Lautbildung im Fremdsprachenunterricht oder im Sportunterricht) erforderlich ist. Neu ist, dass Ihre Kinder im kommenden Schuljahr, soweit erforderlich, eine medizinische Maske tragen müssen (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil).
c) Lüften
Gemäß den Expertenempfehlungen (z. B. des Umweltbundesamtes) ist richtiges und regelmäßiges Lüften zur Reduzierung einer etwaigen Viruslast in Innenräumen unumgänglich und daher auch in Klassenzimmern in jedem Fall zwingend durchzuführen. Dort, wo nicht richtig gelüftet werden kann, kann der zusätzliche Einsatz von qualitätsgeprüften und von Fachleuten aufgestellten mobilen Luftfilteranlagen sinnvoll sein. Das Land unterstützt daher in diesem wie auch im vergangenen Jahr die für die Schulgebäude zu-ständigen Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell bei den notwendigen Schutzmaßnahmen.
d) Betretungsverbot
Bei Fieber, Husten oder sonstigen für Covid-19 typischen Krankheitssymptomen darf das Schulgelände nicht betreten werden. Dies gilt auch, wenn die typischen Symptome bei Mitgliedern desselben Hausstands (Familie) oder anderen engen Kontaktpersonen vor-liegen. Bei einfachem Schnupfen haben Ihre Kinder ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit, täglich zum Schulbeginn einen Selbsttest in der Schule durchzuführen.
e) Schülerbeförderung
Seitens der Landesregierung werden den Kommunen auch weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Kapazitäten in der Schülerbeförderung zu schaffen.
f) Regionale und schulbezogene Maßnahmen
Weiterhin können die Gesundheitsämter unabhängig von den vom Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen.
6. Schulfahrten
Nach den Sommerferien 2021 können Schulfahrten innerhalb Deutschlands grundsätzlich durchgeführt werden, sofern die Entwicklung der Pandemie dies zulässt. Schulfahrten ins Ausland bleiben bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022 untersagt.