Schulordnung

der Wilhelm-Leuschner-Schule Darmstadt

Wir leben Schule und sind deshalb alle daran beteiligt. Wir machen unsere Schule zu einem Ort, an dem sich jeder wohl und sicher fühlt. Wir wollen hier erfolgreich lernen, arbeiten und gern mit anderen zusammen sein. Um das zu erreichen, gehen wir respektvoll und fair miteinander um. Jede*r ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Damit das Zusammenleben vieler Menschen gelingen kann, halten wir uns an die von uns allen vereinbarten Regeln. Aus diesem Grunde beziehen wir eine „Null-Toleranz-Position“ gegenüber jeglicher Störung dieser sicheren Lernumgebung, insbesondere Straftaten, die auf dem Schulgelände begangen werden. 

Die Schulordnung wurde von den Schulgemeindemitgliedern erarbeitet und ist verbindliche Grundlage des schulischen Zusammenlebens für alle während der Schulzeit.

I. Achtsamer Umgang innerhalb der Schulgemeinschaft

  1. Wir sind eine Schulgemeinschaft. Alle gehören dazu.
  2. Wir respektieren gegenseitig unsere Bedürfnisse und Grenzen.
  3. Wir gehen friedlich und tolerant miteinander um und lösen unsere Probleme im Gespräch. Gelingt dies nicht, holen wir Hilfe bei allen Mitarbeitenden der Schule oder den Streitschlichter*innen. 

II. Pausenordnung

      Pausenzeiten:

      Mo., Di., Do., Fr. 9:30 – 10:00 Uhr /

      Mi. 9:30-9:45 und 11:15-11:30 Uhr

      Mittagsband: 

      Mo., Di., Do., Fr. 11:30-13:00 Uhr /

      Mi. 13:00-14:30 Uhr

  1. Wir halten uns während der Pausen nur auf dem Schulhof auf. Ausgenommen sind die Abschlussklassen. Im Mittagsband dürfen sich alle Schüler*innen in der Pausenhalle aufhalten.
  2. Wir folgen den Anweisungen des Türsteherdienstes.
  3. Wir halten uns nicht an den Fahrradständern und auf dem Lehrerparkplatz auf.
  4. Wir dürfen im Mittagsband nach Genehmigung der Klassenlehrkraft ab Klasse 7 das Schulgelände verlassen.
  5. Wir dürfen ab der 7. Klasse die Handys während des Mittagsbands auf dem Schulgelände benutzen. Dabei halten wir uns an die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte (keine Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von anderen erstellen). Die Abschlussklassen dürfen auch in der ersten Pause die Handys in der Pausenhalle oder auf dem 10er Pausenhof benutzen.
  6. Wir befinden uns zum Gong vor dem Aufgang, in dem wir Unterricht haben und warten auf die Lehrkraft.
  7. Wir nutzen die Pausen für die Toilettengänge und zum Essen und Trinken.
  8. Wir halten uns während der Unterrichtszeit, in den Pausenhallenstunden und in den Pausen auf dem Schulgelände auf. Bei unerlaubtem Verlassen gibt es keinen Unfallversicherungsschutz.
  9. Wir spielen in den Pausen Ballsportarten auf den ausgewiesenen Flächen des Pausenhofes.
  10. Wir nehmen besonders am Schulkiosk Rücksicht aufeinander, niemand wird geschubst und weggedrängt. Wir verlassen nach dem Einkauf auf direktem Wege die Pausenhalle.
  11. Wir sind eine gesunde Schule. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir uns gesund ernähren. Nicht erlaubt sind Chips, Energydrinks, Fertigkaffee und Cola.
  12. Wir wissen, dass das Rauchen aller tabak- und nikotinhaltigen Substanzen sowie sämtlicher Alkohol und andere Rauschmittel verboten sind. Dies umfasst auch elektronische Zigaretten aller Art.

III. Ordnung und Sauberkeit

  1. Wir sind für Ordnung und Sauberkeit unserer Klassen- und Fachräume gemeinsam verantwortlich. Wir stellen die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde hoch, schließen die Fenster, schalten das Licht aus und verlassen den Raum im ordentlichen Zustand.
  2. Wir behandeln die von der Schule zur Verfügung gestellten Gegenstände (Bücher, Karten, Möbel u.a.) sorgfältig.
  3. Wir halten unsere Schule sauber und beseitigen unseren Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer.
  4. Wir verlassen die Toiletten unverzüglich und im sauberen Zustand
  5. Wir führen unsere Klassen- und Hofdienste nach einem festgelegten Plan ordentlich aus.
  6. Wir melden Schäden oder Verunreinigungen unverzüglich.

IV. Verhalten im Unterricht

  1. Wir halten uns an die Klassenregeln.
  2. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Der Unterricht findet in ruhiger und angemessener Arbeitsatmosphäre statt.
  3. Wir halten uns in Fachräumen (Küche, AL-Raum, NaWi-Trakt, PC-Räume) an die jeweiligen (Sicherheits-)regeln.
  4. Wir fertigen unsere Hausaufgaben rechtzeitig und sorgfältig an.
  5. Wir bringen täglich unser vollständiges Arbeitsmaterial mit. Die Lehrenden unterstützen zusammen mit den Erziehungsberechtigten die Schüler*innen dabei, ihre Arbeitsmittel in Ordnung zu halten.
  6. Wir wissen, dass wir während des Unterrichts nicht essen und keinen Kaugummi kauen.
  7. Wir schalten die Handys vor Betreten des Schulgeländes aus und packen sie weg. Im Unterricht dürfen Handys nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Lehrkraft zu Recherchezwecken im Unterricht oder in der AG verwendet werden.
  8. Wir sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Wenn wir krank sind, informieren die Erziehungsberechtigten am ersten Tag unseres Fehlens vor Unterrichtsbeginn durch einen Anruf die Schule oder die Lehrkraft. Sind wir länger krank, muss spätestens am vierten Tag der Abwesenheit der Grund des Fehlens schriftlich durch die Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden.
  9. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, sich über Fehlzeiten und Leistungen im Schulportal zu informieren.
  10. Wir sprechen deutsch. Nur im Fremdsprachenunterricht wird die jeweilige Fremdsprache gesprochen.
  11. Wir ziehen unsere Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen) zu Unterrichtsbeginn ab. Auch unsere Jacken ziehen wir aus.
  12. Wir trinken aus wiederverschließbaren Behältern.

V. Allgemeine Informationen

Alle Schüler*innen sind unfallversichert, wenn sie am Unterricht, an Ausflügen, Besichtigungen oder sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem besteht Versicherungsschutz auf dem direkten Schulweg und auf dem Weg von und zu schulischen Veranstaltungen. Schülerunfälle sind dem Sekretariat unverzüglich zu melden.

Bei Feueralarm ist nach den in jeder Klasse aushängenden Alarmplänen zu verfahren. Den Anweisungen der Lehrkraft ist unbedingt sofort Folge zu leisten.

Bargeld und Wertgegenstände sind nicht versichert und sollten immer am Körper getragen werden.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit untersagt oder sie müssen sich unverzüglich beim Sekretariat anmelden. Alle Schüler*innen haben die Pflicht, eventuelle schulfremde Personen darauf hinzuweisen und die Aufsichtspersonen darüber zu informieren.

VI. Beschluss

Die Verbindlichkeit dieser Schulordnung für die Wilhelm-Leuschner-Schule wurde von der Gesamtkonferenz am 20.12.2023 beschlossen.

Die Schulordnung tritt laut Beschluss der Schulkonferenz am 31.01.2024 in Kraft.