Ab dem 22.02.21 gelten folgende Regelungen:
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H5 und H6 im Präsenzunterricht
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R5 und R6 im Wechselunterricht
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Jahrgangsstufen 7 bis R9 im Distanzunterricht
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H9 und Intensivklasse im Präsenzunterricht
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R10 im Wechselunterricht
Möchten Sie das Angebot der Notbetreuung in Anspruch nehmen, können Sie gerne das beigefügte Formular als Vorlage beim Arbeitgeber nutzen.
Informationen zur Vorgehensweise bei einem Verdacht auf COVID-19 können Sie der unten aufgeführten Anlage des aktuellen Hygieneplans entnehmen.
Das Betriebspraktikum und mehrtägliche Schulfahrten sind bis zu den Osterferien ausgesetzt.
Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen
Für sämtliche Schüler/innen in Präsenzunterricht und Notbetreuung gilt eine Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Die Details zu oben aufgeführten Maßnahmen können Sie im nachfolgenden Elternbrief des Ministers nachlesen. Sollten Sie den Elternbrief in leichter Sprache bevorzugen, wählen sie entsprechend aus. |
Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 11.02.2021
Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums in leichter Sprache